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Kadaver (tierische Abfälle)

Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Kadaversammelstelle der Gemeinde. Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Haus-)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken. Die Sammelstelle für tierische Abfälle (Kadaver) befindet sich in Ehrikon.