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Adress- und Personenauskünfte

Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Alle Adressauskünfte richten sich nach § 16 des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kanton Zürich und nach § 18 des Melde- und Registergesetzes MERG. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

Einfache Auskunft:

Angabe von Name, Vorname, Adresse, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum.
Pro Auskunft und angefragte Person stellen wir Fr. 15.00 in Rechnung.

Auskunft mit berechtigtem Interesse (nur mit Interessennachweis):

Zusätzliche Angabe von Zuzugsort, Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort.
Pro Auskunft und angefragte Person stellen wir Fr. 30.00 in Rechnung.

Preis

15.00 oder 30.00

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