Ergreifung Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV
Mit Beschluss vom 4. Mai 2026 hat der Gemeinderat das Gemeindereferendum gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b KV gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. März 2026 über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG), Anpassung des neu definierten Berufsauftrags (Vorlage 5966), ergriffen. Es wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird. Für das Zustandekommen des Gemeindereferendums ist erforderlich, dass sich mindestens zwölf politische Gemeinden anschliessen.
Gegen diesen Beschluss steht kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung. Kommt das Gemeindereferendum zustande, kann die Feststellungsverfügung der Direktion der Justiz und des Innern mit Rekurs in Stimmrechtssachen angefochten werden.
Der Gemeinderat