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Neugestaltung Bushof, Stellungnahmen zu den Einwendungen gemäss § 13 StrG, Pfäffikon

1. Juni 2026

Das Projekt «Neugestaltung Bushof» wurde der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich zur Stellungnahme unterbreitet. Gegen das Projekt sind Einwendungen eingegangen.

Die Stellungnahmen zu den Einwendungen liegen gestützt auf § 13 Abs. 2 und 3 StrG während 60 Tagen, vom 29. Mai bis 28. Juli 2026, in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

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