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Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Wildberg

11. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuellen Wetterlage verschärft sich die Waldbrandgefahr weiter. Der Kanton hat bereits ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe erlassen. Da jedoch keine flächendeckenden Regenfälle in Sicht sind, hat der Gemeinderat Wildberg beschlossen, ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet zu verhängen.

Dieses Feuerverbot gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.

Das Feuerverbot umfasst folgende Regelungen:

  • Kein Entfachen und Betreiben von offenem Feuer im Freien, sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund (einschliesslich eingerichteter Feuerstellen, Feuerschalen, Einweggrills auf Gartensitzplätzen, Balkonen und Dachterrassen), insbesondere auch kein Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle oder anderen festen Brennstoffen.
  • Kein Wegwerfen von brennenden oder glühenden Gegenständen, insbesondere Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerken und Kleinfeuerwerken (einschliesslich Vulkane usw.) sowie das Verwenden von Zündkörpern jeglicher Art.
  • Kein Anzünden von Fackeln.
  • Kein Steigenlassen von «Himmelslaternen», Glücks- und Wunschlaternen, Ballonen mit Wunderkerzen und dergleichen.

 

Weiterhin erlaubt bleibt die Verwendung von Gas- oder Elektrogrills. Vorbehalten bleiben anderslautende Bestimmungen der jeweiligen Hausverwaltung. In jedem Fall sind die üblichen Sorgfaltsmassnahmen zu beachten, insbesondere das Aufstellen des Geräts auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Weitere Informationen sind unter Aktuelle GefahrenlageExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.

Der Gemeinderat

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