Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots auf dem Gemeindegebiet von Wildberg
Das kommunale Feuerverbot wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit galt seit dem 13. Juli 2026 auf dem Gemeindegebiet von Wildberg ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot. Trotz der weiterhin verbreiteten Trockenheit kann das Verbot im Siedlungsgebiet aufgrund der erfolgten Regenfälle und der zurückgehenden Temperaturen aufgehoben werden. Das kommunale Feuerverbot wird daher per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.
Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin.
Trotz der Aufhebung des kommunalen Feuerverbots wird die Bevölkerung weiterhin um einen verantwortungsbewussten und sorgfältigen Umgang mit offenem Feuer im Freien sowie mit Raucherwaren gebeten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| PRÄSIDIALVERFÜGUNG, Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Wildberg, Aufhebung (PDF, 150 kB) | Download | 0 | PRÄSIDIALVERFÜGUNG, Allgemeines Feuerverbot auf dem Gebiet der Gemeinde Wildberg, Aufhebung |