Kopfzeile

Inhalt

Organisation der Wasserwerkkommission wird neu geregelt

1. November 2026

Die Wasserwerkkommission hat ein neues Organisationsreglement erarbeitet, das die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Wasserversorgung klarer regelt. Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen und die notwendigen Umsetzungsmassnahmen beschlossen. Das Reglement legt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen der Wasserwerkkommission, dem Brunnenmeister und der Gemeindeverwaltung fest. Ziel sind klare Verantwortlichkeiten, effiziente Entscheidungswege und eine zuverlässige Betriebsführung. Für die Umsetzung können befristet bis Ende 2027 zusätzliche personelle Ressourcen im Umfang von maximal 20 Stellenprozenten eingesetzt werden. Das bestehende Geschäftsreglement der Wasserwerkkommission wird entsprechend überprüft und wo nötig angepasst.