Abwassergebühren: Gemeinderat bestätigt geltende Berechnungsgrundlage
Der Gemeinderat hat sich mit zwei Einsprachen gegen die Berechnung der Abwassergebühren befasst. Dabei wurde insbesondere die Bemessung der Grundgebühr anhand der zonengewichteten Grundstücksfläche beanstandet. Der Gemeinderat hält fest, dass die Gebühren nach der geltenden Siedlungsentwässerungsverordnung korrekt berechnet wurden. Gleichzeitig nimmt er zur Kenntnis, dass das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) inzwischen eine stärker an der tatsächlich entwässerten Fläche orientierte Gebührenbemessung empfiehlt. Diese Empfehlung soll bei der nächsten Revision der kommunalen Siedlungsentwässerungsverordnung berücksichtigt werden. Bis dahin bleibt die geltende Gebührenregelung verbindlich.