Verzicht auf den zweiten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege (Amtsdauer 2026–2030)
Die Gemeinde Wildberg publiziert im Auftrag der Kirchenpflege der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wildberg folgenden Beschluss vom 22. April 2026:
1.1 Auf den zweiten Wahlgang wird im Moment verzichtet.
1.2 Der zweite Wahlgang wird durchgeführt, wenn die Wahl zielführend ist.
Erwägungen
Trotz intensiver Bemühungen der Kirchenpflege und der Mitglieder der Kirchgemeinde ist es bisher nicht möglich gewesen, eine fünfte Kandidatin, einen fünften Kandidaten zu finden. Bei der Erneuerungswahl für die Amtsperiode von 2026-2030 konnten im ersten Wahlgang nur vier Mitglieder gewählt werden. Dies bedingt ein zweiter Wahlgang, bei dem ein relatives Mehr für die Wahl ausreicht. Damit würde der zweite Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt und es können Personen mit zwei bis drei Stimmen gewählt werden. Es ist jedoch voraussehbar, dass diese Personen die Wahl ablehnen. Dies hat zur Folge, dass weitere Wahlgänge angeordnet werden müssen. Für die Kirchenpflege gilt kein Amtszwang.
Um dieses kostenintensive und nicht zielführende Vorgehen zu vermeiden, soll dieser zweite Wahlgang verschoben werden. Damit soll Zeit gewonnen werden, um eine geeignete Person für die Kirchenpflege zu finden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Jürg Bruppacher, Forchstrasse 155, 8127 Forch, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die Evang.-ref. Kirchenpflege