Erneuerungswahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 - 2033, Wahlanordnung
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin oder des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. Bei Bedarf findet der zweite Wahlgang am 6. Juni 2027 statt. In Anwendung der Gemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 16. November 2026, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wildberg einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Wildberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist auf der Homepage der Gemeinde Wildberg veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wildberg, Einwohnerkontrolle, erhältlich oder können direkt heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Zugehörige Objekte
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| Wahlvorschlagsformular Friedensrichter 2027-2033 - Gemeinde Wildberg (DOCX, 139 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlagsformular Friedensrichter 2027-2033 - Gemeinde Wildberg |