Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.
Aufgaben: | Jährliche Aufgaben - Abnahme der Jahresrechnungen
- Genehmigung der Voranschläge (Budget)
- Festsetzung der Steuerfüsse
Aufgaben nach Bedarf - Bewilligung von Krediten
- Erlasse und Änderungen von Verordnungen
- Beitritt zu Gemeindezweckverbänden
- Abschluss von Vereinbarungen
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
- Behandlung von Initiativen
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