Adress- und Personenauskünfte
Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Alle Adressauskünfte richten sich nach § 16 des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kanton Zürich und nach § 18 des Melde- und Registergesetzes MERG. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Einfache Auskunft:
Angabe von Name, Vorname, Adresse, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum.
Pro Auskunft und angefragte Person stellen wir Fr. 15.00 in Rechnung.
Auskunft mit berechtigtem Interesse (nur mit Interessennachweis):
Zusätzliche Angabe von Zuzugsort, Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort.
Pro Auskunft und angefragte Person stellen wir Fr. 30.00 in Rechnung.
Preis: 15.00 oder 30.00