Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein (bis 31.12.2015 Anis). Hunde mit einer deutlich lesbaren Tätowierung müssen nicht neu gekennzeichnet, aber ebenfalls registriert werden.
Meldepflicht Wie bis anhin sind die HundehalterInnen verpflichtet, ihre Hunde in der Gemeinde innert 10 Tagen anzumelden und dieser allfällige Mutationen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt unter
www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100 zu mutieren.
Hundemarken/Hundesteuer Seit dem 1. Januar 2007 werden keine Hundemarken mehr abgegeben, da diese mit der Einführung des Mikrochips ihre Bedeutung verloren haben. An der jährlichen Abgabe (Hundesteuer) ändert sich nichts. Jedem Hundehalter wird im Frühjahr eine Rechnung zugestellt.
Die Abgabe beträgt pro Hund pro Jahr Fr. 150.00.