Drittmeldepflicht
Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen (Familienangehörige, Partner/in etc.) während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) des Kantons Zürich verpflichtet, Zu-, Weg- oder Umzüge der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.
Die Meldung kann mit Hilfe des nachfolgenden Online-Formulars erfolgen (Öffnung erfolgt mit Klick auf Computer-Symbol unterhalb von "Online") oder direkt auf der kantonalen Website www.drittmeldung.ch. Alternativ kann auch eine Ein- bzw. Auszugsanzeige (siehe unten "Dokumente") heruntergeladen und ausgefüllt bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
Dokumente | Auszugsanzeige (pdf, 43.5 kB) Einzuganzeige (pdf, 43.4 kB) |
Name | Online |
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Mieterwechsel (Ein-/Auszug) - Meldung Vermieter / Drittmeldung | ![]() |
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