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Sozialhilfe

Wir leisten gemäss Sozialhilfegesetz die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe ersuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für ein persönliches Gespräch setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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