Abmeldung / Wegzug innerhalb der Schweiz
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich persönlich bei uns melden.
Abmeldung für Schweizer Staatsangehörige
Sie sind von Wildberg in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder Online mittels Abmeldeformular erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die unten aufgeführten Unterlagen bei einer Online Abmeldung per Post an die Einwohnerkontrolle Wildberg senden müssen.
Notwendige Unterlagen:
- Kopie ID oder Pass
- Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, senden wir den Heimatschein an die Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes.
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Einwohnerkontrolle Wildberg
Luegetenstrasse 3
8489 Wildberg
Abmeldung für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsbürger müssen in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Notwendige Unterlagen:
- ID oder Pass
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle:
Tel. 052 385 15 88
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 385 15 88 | info@wildberg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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