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Mieterwechsel (Ein-/Auszug) - Meldung Vermieter / Drittmeldung

Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen (Familienangehörige, Partner/in etc.)während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) des Kantons Zürich verpflichtet, Zu-, Weg- oder Umzüge der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.

Die Meldung kann mit Hilfe des nachfolgenden Online-Formulars (Öffnung erfolgt mit Klick auf Computer-Symbol rechts von "Online") erfolgen.

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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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