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Mieterwechsel (Ein-/Auszug) - Meldung Vermieter / Drittmeldung

Personen, die Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen (Familienangehörige, Partner/in etc.)während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) des Kantons Zürich verpflichtet, Zu-, Weg- oder Umzüge der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.

Die Meldung kann mit Hilfe des nachfolgenden Online-Formulars (Öffnung erfolgt mit Klick auf Computer-Symbol rechts von "Online") erfolgen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein.

Verfahren

Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer Meldung. Erfolgt innert 14 Tagen keine Meldung seitens Mieter, versenden wir eine erste Einladung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.