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Neophyten


Melden Sie sich bei Feuerbrandverdacht bei der Gemeindeverwaltung

Feuerbrand ist eine bakterielle Pflanzenkrankheit, die in Kernobstanlagen, Hochstammobstgärten und Baumschulen (Apfel, Birne, Quitte) grossen Schaden anrichten kann. Zu den Wirtspflanzen gehören auch Cotoneaster, Scheinquitte, Feuerdorn, Vogelbeere und Weissdorn. Eine vollständige Wirtspflanzenliste und viele weitere Informationen zu Feuerbrand sind auf der Internetseite www.feuerbrand-zh.ch zu finden.
Auf Ihrer Gemeindeverwaltung können Sie das Merkblatt „Feuerbrand im Hausgarten“ gratis beziehen.

Wie ist Feuerbrand zu erkennen?
Hauptsächlich über die Blüte dringen die Feuerbrandbakterien in die Wirtspflanzen ein. Vom Stielgrund her verfärben sich Blüten und Blätter braun bis schwarz. Oft krümmt sich die Spitze befallener Äste hakenförmig. Äste bis hin zur ganzen Pflanze sterben ab. Erste Symptome sind wenige Wochen nach der Blüte sichtbar.

Was tun bei Befallsverdacht?
Feuerbrand ist meldepflichtig. Wenden Sie sich bei einem Verdachtsfall an Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt an den Gemeindekontrolleur. Er verfügt über die nötigen Kenntnisse und Kontakte, wie im entsprechenden Fall am besten vorzugehen ist. Wegen der Verschleppungsgefahr sollten befallene Pflanzenteile nicht berührt oder selber abgeschnitten werden.
Wenn Sie näher als 500 m zu einer Obstanlage oder einem grossen Obstgarten wohnen, sind Neupflanzungen von Wirtspflanzen gemäss Fachstelle Pflanzenschutz unerwünscht.
Obstproduzenten Ihrer Gemeinde sind Ihnen dankbar, wenn Sie mithelfen, den Feuerbrand-Befallsdruck so niedrig wie möglich zu halten.

Ab Mitte Juni sind die Feuerbrandkontrolleure der Gemeinde unterwegs, um Wirtspflanzen auf Feuerbrand zu kontrollieren.


Quelle: Strickhof, typische Feuerbrandsymptome an Apfel
Quelle: Agroscope Wädenswil

Die oben abgebildeten Fotos in einer höheren Auflösung finden Sie im Internet unter www.feuerbrand-zh.ch > Gemeinden > Textvorlage Gemeindeblatt

Neophyten

Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die erst seit der Entdeckung Amerikas (1492) bei uns vorkommen. Wörtlich übersetzt bedeutet Neophyten «neue Pflanzen». Diese gebietsfremden Pflanzen sind zum grössten Teil völlig harmlos (z.B. die Rosskastanie oder das Kleine Springkraut). Einige der neuen Pflanzen verhalten sich jedoch invasiv: Sie verwildern, breiten sich stark aus und verdrängen dabei die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind sogar gefährlich für unsere Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten schädigen. Alle diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten. Zurzeit gelten in der Schweiz 40 Arten als nachweislich schädliche invasive Neophyten (Schwarze Liste) und 17 Arten als potenziell schädliche invasive Neophyten (Watch-Liste).
http://www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/biosicherheit_neobiota/neobiota.html
https://www.infoflora.ch/de/flora/neophyten/

Datum: 16. Feb. 2015
Laden: Einjaehriges_Berufkraut.pdf (pdf, 162.2 kB)
Essigbaum.pdf (pdf, 166.0 kB)
Goetterbaum.pdf (pdf, 157.6 kB)
Goldruten.pdf (pdf, 255.5 kB)
Knoeterich.pdf (pdf, 178.2 kB)
Merkblatt_Henrys_Geissblatt.pdf (pdf, 346.9 kB)
Riesenbaerenklau.pdf (pdf, 281.8 kB)
Ambrosia.pdf (pdf, 786.2 kB)
Armenische_Brombeere.pdf (pdf, 250.1 kB)
Druesiges_Springkraut.pdf (pdf, 252.4 kB)
Sommerflieder.pdf (pdf, 253.0 kB)
MerkblattKirschessigfliegeHausgarten_2016.pdf (pdf, 436.2 kB)
FBD_WeisungenEinzelherdgemeinden17.pdf (pdf, 134.2 kB)
Apfel_FB_Symptom_Strickhof2017.jpg (jpg, 477.6 kB)
InfoHomepageJuni2017.docx (docx, 307.4 kB)
MB_Schmalblattriges_Greiskraut_Praktiker_Mai2016.pdf (pdf, 944.1 kB)
Bekämpfung Henrys Geissblatt (pdf, 277.3 kB)
Gemeinsam gegen Neophyten an der Töss (pdf, 759.1 kB)


Zuständige Instanzen: Ackerbaustelle / Landwirtschaft, Forst

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