https://www.wildberg.ch/de/ueberwildberg/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1482244&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
26.03.2023 20:02:20


Letzte Chance auf Prämienverbilligung 2021

Keine Prämienverbilligung 2021 erhalten? Anspruch jetzt prüfen! Online-Rechner fragen und Antrag bis spätestens 31. März 2022 einreichen.

Prämienverbilligungen sind dazu da, bei Personen mit tiefem Einkommen die Last der Kranken­kassen­prämien zu mildern. Über 300'000 Menschen im Kanton Zürich erhalten jährlich eine Prämien­verbilligung. In der Regel bekommen jene die Antrags­formulare automatisch zugestellt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation vermutlich eine Entlastung zugute haben. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, weshalb man den Antrag nicht auto­matisch erhalten hat. Nach­haken kann sich aber lohnen. Denn entscheidend sind die finanziellen Verhält­nisse im Jahr 2021. 

Trennung, reduziertes Arbeitspensum, Arbeitslosigkeit

Die SVA Zürich verschickte im Sommer 2020 die Anträge für die Prämienverbilligung 2021. Dafür musste sie sich auf vergangene Steuer­faktoren stützen. Wenn sich nun aber die finanziellen oder persönlichen Verhält­nisse im Jahr 2021 verändert haben, kann es sein, dass man eine Ver­billigung bekommt. Beispiele dafür sind ein verschlechtertes Ein­kommen aufgrund einer Trennung, einem reduzierten Arbeits­pensum oder wegen Arbeits­losigkeit. Auch die Geburt eines Kindes kann zu einem Anspruch auf Prämien­verbilligung führen. Die SVA Zürich empfiehlt: «Chance unbedingt noch nutzen und mit dem Online-Rechner den Anspruch prüfen.» Das geht ganz einfach – die Daten der aktuellsten Steuer­erklärung eingeben, und sofort erfahren, ob es sich lohnt, den Antrag 2021 auszufüllen.

Die Anmeldefrist für die Prämien­verbilligung 2021 im Kanton Zürich endet am 31. März 2022. Bis dann kann man unter www.svazurich.ch/nachmeldung den Antrag auf Prämien­verbilligung einreichen.



Datum der Neuigkeit 1. März 2022
  zur Übersicht