Sperrgut
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel oder Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, dies unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür eine Gebühr verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht durch den Fachhandel.
Die Gemeinde bietet gleichzeitig mit der Kehrichtabfuhr am Mittwoch eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände.
Sperrgüter müssen gebündelt werden und haben folgende Masse einzuhalten:
Maximale Grösse: 150x70x80cm
Maximales Gewicht: 25kg
Tipps
Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Wichtig
Das Sperrgut bitte erst am Abfuhrtag bis 12.00 Uhr an einem offiziellen Sammelpunkt bereitstellen.
Gebühren
| Sperrgut | |
| Bis 10 Kilogramm: | 2 Marken |
| Bis 25 Kilogramm: | 4 Marken |
| (Höchstgewicht pro Stück: 25 Kilogramm) | |
| Preise | |
| Kehricht und Sperrgut: | CHF 20.00 inkl. MwSt. pro Bogen (10 Marken) |
Produkte
Regelmässige Abfuhr
| Regelmässige Abfuhr |
|---|
| Sperrgut |