Sperrgut
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel oder Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, dies unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür eine Gebühr verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht durch den Fachhandel.
Die Gemeinde bietet gleichzeitig mit der Kehrichtabfuhr am Mittwoch eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände.
Sperrgüter müssen gebündelt werden und haben folgende Masse einzuhalten:
Maximale Grösse: 150x70x80 cm
Maximales Gewicht: 25 kg
Gebühren
Sperrgut | |
Bis 10 Kilogramm: | 2 Marken |
Bis 25 Kilogramm: | 4 Marken |
(Höchstgewicht pro Stück: 25 Kilogramm) | |
Preise | |
Kehricht und Sperrgut: |
CHF 20.00 inkl. MwSt. pro Bogen (10 Marken) |
Verkaufsstellen | |
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