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Ersatzwahl der Notarin / des Notars für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

11. Oktober 2024

Notariatskreis Turbenthal (Gemeinden Turbenthal, Wila, Wildberg, Zell)

Ersatzwahl der Notarin/des Notars für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026,
provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der Nachfrist


Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 23. August 2024 ist für die Erneuerungswahl
der Notarin/des Notars innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht
worden:

Name, Vorname, Jahrgang, Beruf, Adresse
Grob, Dominik, 1989, Notar-Stv., Stationsstrasse 15, 8492 Wila

In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue
Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 18. Oktober 2024, angesetzt, innert
welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder neue
Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises
unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig
unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann
nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Kreiswahlvorsteherschaft erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn nur
ein Wahlvorschlag vorliegt und zudem die provisorisch vorgeschlagene mit der definitiv
vorgeschlagenen Person übereinstimmt.

Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird am 9. Februar 2025
(1. Wahlgang) bzw. am 18. Mai 2025 (2. Wahlgang) eine Urnenwahl mit einem leeren
Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur,
erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten.

Turbenthal, 11. Oktober 2024
Kreiswahlvorsteherschaft Turbenthal