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Ersatzwahl der Notarin / des Notars für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

23. August 2024

Notariatskreis Turbenthal (Gemeinden Turbenthal, Wila, Wildberg, Zell)

Ersatzwahl der Notarin/des Notars für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026

Der heutige Notar des Notariatskreises Turbenthal, André Keller, tritt per 31. Dezember
2024 zurück. Der Gemeinderat Turbenthal als Kreiswahlvorsteherschaft hat die erforderliche
Ersatzwahl auf den 9. Februar 2025 festgesetzt.

In Anwendung von § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis
spätestens 2. Oktober 2024 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Turbenthal,
Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, einzureichen.

Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Wahlvorschläge, müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises
unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann
nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Auf den Wahlvorschlägen sind aufzuführen:

a) für vorgeschlagene Personen:
Name, Vorname und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse. Freiwillig angegeben
werden können Rufname und Parteizugehörigkeit

b) für Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse sowie eigenhändige Unterschrift

Das Wahlvorschlagsformular kann bei der Gemeindekanzlei Turbenthal, Tösstalstrasse
56, 8488 Turbenthal, bezogen oder auf der Website turbenthal.ch heruntergeladen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.
Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen
oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Bleibt die Frist von 7 Tagen ungenutzt
und liegt nur ein Wahlvorschlag vor, so wird die vorgeschlagene Person durch den
Gemeinderat Turbenthal als gewählt erklärt. Sind die Voraussetzungen für eine stille
Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Februar 2025 (1. Wahlgang) bzw. am 18. Mai 2025 (2.
Wahlgang) eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur,
erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Turbenthal, 23. August 2024
Kreiswahlvorsteherschaft Turbenthal

Zugehörige Objekte

Name
Ersatzwahl Notarin-Notar, Wahlvorschlagsformular (PDF, 72.13 kB) Download 0 Ersatzwahl Notarin-Notar, Wahlvorschlagsformular