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Vorübergehende Verkehrsanordnung Untere Landstrasse, 8489 Ehrikon

19. November 2024

Betrifft: 8489 Ehrikon

Dauer der Verkehrsanordnung: Sonntag, 1. Dezember 2024, bis zum Ende der Bauzeit im Sommer 2026

Verkehrsanordnung
Der Gemeinderat Wildberg hat am 12. November 2024 nachfolgende vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

Die Untere Landstrasse wird wegen des Neubaus eines Mehrfamilienhauses mit Unterniveaugarage auf dem Grundstück Untere Landstrasse 1 (Parzelle-Nr.: 123, zukünftig Nr. 1365) als Einbahnstrasse geführt. Die Strasse darf nur von der Pfahlmattstrasse in Richtung Hauptstrasse befahren werden.

Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Verfügende Stelle
Gemeinderat Wildberg
Luegetenstrasse 3
8489 Wildberg

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Um die Verkehrssicherheit während der Bauarbeiten nicht zu gefährden, wird einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. Dezember 2024

Kontaktstelle
Statthalteramt Bezirk Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon