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Grabaufhebung auf dem Friedhof Wildberg

14. Januar 2025

Gestützt auf Art. 21 und 25 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Wildberg werden nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 25 Jahren per 31. Dezember 2024 folgende Gräber aufgehoben:

· Erdgräber Nr. 104 – 122
· Urnengräber Nr. 22 – 32

Die Grabaufhebung erfolgt erst im Frühjahr 2025. Die Angehörigen können die Grabsteine, persönliche Gegenstände und Pflanzen bis spätestens am 31. März 2025 abholen. Nach diesem Zeitpunkt wird ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht darüber verfügt.

Wildberg, 14. Januar 2025

Friedhof- und Bestattungsamt Wildberg